AGBs

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Verkaufsbedingungen der Otto Littmann Maschinenfabrik Präzisionsmechanik GmbH

1. Allgemeines

Für alle Ver­trä­ge zwi­schen uns (nach­ste­hend auch Otto Litt­mann genannt) und Unter­neh­men (nach­ste­hend auch Kun­de genannt) gel­ten aus­schließ­lich nach­ste­hen­de Ver­kaufs­be­din­gun­gen. Etwa ent­ge­gen­ste­hen­de Ein­kaufs­be­din­gun­gen des Kun­den erlan­gen nur Gel­tung, wenn wir die­sen aus­drück­lich zustimmen.

2. Vertragsabschluss

Sofern nicht abwei­chend gere­gelt, sind unse­re Ange­bo­te für einen Zeit­raum von 30 Tagen verbindlich.

Der Kun­de hat die Annah­me von Ange­bo­ten schrift­lich zu erklä­ren (Bestel­lung). Auf Wunsch erhält der Kun­de eine Auftragsbestätigung.

Von Ange­bo­ten abwei­chen­de Bestel­lun­gen, bedür­fen der schrift­li­chen Bestä­ti­gung durch Otto Littmann.

3. Preise/Zahlungsbedingungen

Unse­re Prei­se gel­ten net­to ab Werk, aus­schließ­lich Neben­kos­ten wie z.B. Trans­port- und Verpackungskosten.

Der Rech­nungs­be­trag ist inner­halb von 14 Tagen ab Rech­nungs­da­tum fäl­lig. Grund­la­ge für den Ver­zugs­fall und die sich dar­aus erge­be­nen Rech­te sind die gesetz­li­chen Bestimmungen.

Otto Litt­mann behält sich vor, die ver­ein­bar­te Leis­tung per Brief­post oder auf elek­tro­ni­schem Weg per E-Mail in Rech­nung zu stel­len. Seit 2011 sind Rech­nun­gen elek­tro­nisch und ohne Signa­tur rechtmäßig.

4. Vertrags- /Leistungsumfang

Die Fer­ti­gung einer Ware erfolgt auf der Grund­la­ge einer durch den Kun­den vor­ge­ge­be­nen Leis­tungs­be­schrei­bung (Kon­struk­ti­ons­zeich­nun­gen, Mus­ter etc.), die uns bei der Ange­bots­er­stel­lung vorlag.

Otto Litt­mann ist befugt, die Erfül­lung von Auf­trä­gen ganz oder teil­wei­se durch Drit­te erbrin­gen zu las­sen, sofern dem kei­ne offen­kun­di­gen Inter­es­sen des Kun­den entgegenstehen.

Otto Litt­mann über­nimmt kei­ne Haf­tung für die Ver­wend­bar­keit einer gelie­fer­ten Ware zu dem vom Kun­den beab­sich­tig­ten Zweck.

5. Lieferbehinderungen

Lie­fer­ter­mi­ne sind unver­bind­lich, es sei denn ihre Ver­bind­lich­keit wur­de aus­drück­lich ver­ein­bart. Nach Ablauf eines unver­bind­li­chen Lie­fer­ter­mins wird auto­ma­tisch eine Nach­frist von 30 Tagen in Gang gesetzt. Nach Ablauf der Nach­frist ist der Kun­de berech­tigt eine ange­mes­se­ne Nach­frist zur Lie­fe­rung zu set­zen. Nach frucht­lo­sem Ablauf die­ser Frist gerät Otto Litt­mann in Verzug.

Bei höhe­rer Gewalt, Maß­nah­men im Rah­men von Arbeits­kämp­fen und sons­ti­gen unvor­her­ge­se­he­nen Leis­tungs­hin­der­nis­sen, die wir nicht zu ver­tre­ten haben, ver­län­gert sich die Lie­fer­frist ange­mes­sen um den Zeit­raum, bis das Leis­tungs­hin­der­nis besei­tigt ist. Die Nicht­ein­hal­tung des Lie­fer­ter­mins tei­len wir bald­mög­lichst mit.

6. Warentransport

Ver­lässt die Ware das Werk, geht jede Gefahr auf den Kun­den über, auch bei Lie­fe­rung durch werks­ei­ge­ne Fahr­zeu­ge. Für bei­gestell­tes Mate­ri­al trägt der Kun­de das Trans­port­ri­si­ko. Liegt kei­ne beson­de­re Wei­sung vor, wäh­len wir den nach unse­rem Ermes­sen güns­tigs­ten Versandweg.

7. Eigentumsvorbehalt

Alle gelie­fer­ten Waren blei­ben bis zur voll­stän­di­gen Bezah­lung unser Eigentum.

Der Kun­de darf die Vor­be­halts­wa­re im gewöhn­li­chen Geschäfts­ver­kehr zu sei­nen nor­ma­len Bedin­gun­gen unter Ver­ein­ba­rung eines Eigen­tums­vor­be­hal­tes wei­ter­ver­äu­ßern und die hier­aus ent­ste­hen­de For­de­rung für uns einziehen.

Der Kun­de tritt, auch im Rah­men von Werk- oder Werk­lie­fe­rungs­ver­trä­gen, sei­ne For­de­run­gen aus der Wei­ter­ver­äu­ße­rung der Vor­be­halts­wa­re bereits jetzt an uns ab. Sie die­nen in dem­sel­ben Umfang als Sicher­heit wie die Vor­be­halts­wa­re. Eine Abtre­tung an Drit­te ist unzulässig.

Ver­äu­ßert der Kun­de die Vor­be­halts­wa­re zusam­men mit ande­ren nicht von uns bezo­ge­nen Waren, so gilt die Abtre­tung der For­de­rung aus der Wei­ter­ver­äu­ße­rung nur in Höhe des Rech­nungs­wer­tes der Vor­be­halts­wa­re zur Zeit der Lie­fe­rung. Bei der Ver­äu­ße­rung von Waren, an denen wir Mit­ei­gen­tum haben, gilt die Abtre­tung der For­de­rung in Höhe die­ses Miteigentumsanteils.

Erfüllt der Kun­de sei­ne Ver­pflich­tun­gen uns gegen­über nicht, oder wer­den Umstän­de bekannt, die sei­ne Kre­dit­wür­dig­keit min­dern, hat der Kun­de auf unser Ver­lan­gen die Namen der Dritt­schuld­ner mit­zu­tei­len. Wir sind berech­tigt, die Befug­nis des Kun­den zur Wei­ter­ver­äu­ße­rung sowie die Be- und Ver­ar­bei­tung der Vor­be­halts­wa­re und deren Ver­bin­dung und Ver­mi­schung mit ande­ren Waren zu unter­sa­gen und die Ein­zugs­er­mäch­ti­gung zu wider­ru­fen. Wir sind wei­ter­hin berech­tigt, unse­re Ansprü­che bei den Dritt­schuld­nern gel­tend zu machen.

Eine Be- und Ver­ar­bei­tung der Vor­be­halts­wa­re erfolgt für uns als Her­stel­ler im Sin­ne von § 950 BGB, ohne uns zu ver­pflich­ten. Bei Be- und Ver­ar­bei­tung, Ver­bin­dung oder Ver­mi­schung der Vor­be­halts­wa­re durch den Kun­den mit Waren ande­rer Her­kunft zu einer neu­en Sache steht uns das Mit­ei­gen­tum dar­an zu, und zwar im Ver­hält­nis des Rech­nungs­wer­tes unse­rer Ware zur Zeit der Lie­fe­rung zu dem Wert der ande­ren ver­ar­bei­te­ten Waren. Wird unse­re Ware mit ande­ren Sachen ver­bun­den oder ver­mischt und ist eine der ande­ren Sachen als Haupt­sa­che im Sin­ne des § 947 BGB anzu­se­hen, wird schon jetzt ver­ein­bart, dass ein Mit­ei­gen­tums­an­teil im Ver­hält­nis des Rech­nungs­wer­tes unse­rer Ware zum Wert der Haupt­sa­che auf uns über­geht und der Kun­de die Sache für uns unent­gelt­lich mitverwahrt.

Der Kun­de hat die Vor­be­halts­wa­re für uns zu ver­wah­ren. Auf unser Ver­lan­gen ist uns unse­re Ware her­aus­zu­ge­ben oder eine aus­rei­chen­de Kenn­zeich­nung der Ware zu ermöglichen.

8. Gewährleistung

Män­gel­rü­gen sind schrift­lich und unver­züg­lich, spä­tes­tens 14 Tage nach Waren­ein­gang (ver­deck­te Män­gel spä­tes­tens 14 Tage nach Ent­de­ckung) unter genau­er Beschrei­bung des Man­gels vom Kun­den anzuzeigen.

Sämt­li­che ver­trag­li­chen Gewähr­leis­tungs- und Ersatz­an­sprü­che ver­jäh­ren 12 Mona­te nach Lie­fe­rung an den Kunden.

Alle Gewähr­leis­tungs­an­sprü­che wer­den hin­fäl­lig, wenn der Kun­de uns kei­ne Gele­gen­heit gibt, den Man­gel zu prü­fen (inner­halb von 4 Wochen nach Ein­gang der schrift­li­chen Män­gel­rü­ge) oder ohne unse­re Zustim­mung Nach­bes­se­rungs­ar­bei­ten vor­ge­nom­men hat.

Wir haf­ten nur für von uns ver­schul­de­te feh­ler­haf­te oder man­gel­haf­te Aus­füh­rung. Für Mate­ri­al­män­gel haf­ten wir nur bei Gestel­lung durch uns inso­weit, als sie bei Anwen­dung fach­män­ni­scher Sorg­falt hät­ten erkannt wer­den müssen.

Wir haf­ten nicht für einen Man­gel an einer Ware, der durch höhe­re Gewalt ver­ur­sacht wurde.

Nur sol­che Eigen­schaf­ten der Ware gel­ten als schrift­lich zuge­si­chert, die wir als sol­che bezeich­net haben.

Bei berech­tig­ter, frist­ge­mä­ßer Män­gel­rü­ge ist die Gewähr­leis­tungs­ver­pflich­tung nach unse­rer Wahl auf Nach­bes­se­rung oder Ersatz­lie­fe­rung beschränkt. Von den ent­ste­hen­den unmit­tel­ba­ren Kos­ten tra­gen wir die Kos­ten der Nach­bes­se­rung bzw. des Ersatz­stü­ckes einschl. des Versandes.

Schlägt eine Nach­bes­se­rung oder Ersatz­lie­fe­rung end­gül­tig fehl, ist der Kun­de zur Wand­lung oder Min­de­rung berechtigt.

9. Haftungsbeschränkung

Wir haf­ten nur für Schä­den, wenn uns vom Kun­den Vor­satz oder gro­be Fahr­läs­sig­keit nach­ge­wie­sen wer­den kann. Die Haf­tung für leich­te Fahr­läs­sig­keit ist ausgeschlossen.

Unse­re Haf­tung ist auf den ver­trags­ty­pi­schen vor­her­seh­ba­ren Scha­den begrenzt. Eine dar­über hin­aus­ge­hen­de Haf­tung ist aus­drück­lich ausgeschlossen.

Ist die feh­ler­haf­te Fer­ti­gung oder Bear­bei­tung auf unrich­ti­ge, unvoll­stän­di­ge oder unkla­re Anga­ben des Kun­den oder dar­auf zurück­zu­füh­ren, dass der Kun­de kei­ne ein­wand­frei­en und rich­ti­gen Tei­le, Mate­ria­li­en, Plä­ne, Zeich­nun­gen, Daten­blät­ter über­gibt, ist eine Haf­tung durch Otto Litt­mann ausgeschlossen.

10. Gewerbliche Schutzrechte, Geheimhaltung, Datenschutz

Der Kun­de haf­tet uns dafür, dass die bei uns beauf­trag­te Fer­ti­gung kei­ne gewerb­li­chen Schutz­rech­te und sons­ti­ge Rech­te Drit­ter ver­letzt wer­den. Der Kun­de hat uns von ent­spre­chen­den Ansprü­chen Drit­ter frei­zu­hal­ten und uns alle aus sol­chen Rechts­ver­let­zun­gen resul­tie­ren­den Schä­den zu ersetzen.

Alles aus der Geschäfts­ver­bin­dung mit uns erlang­te nicht offen­kun­di­ge Wis­sen hat der Kun­de gegen­über Drit­ten geheim zu halten.

Der Kun­de wird dar­auf hin­ge­wie­sen, dass sei­ne Daten zum Zwe­cke der Ver­trags­er­fül­lung elek­tro­nisch gespei­chert und ver­ar­bei­tet wer­den. Die Bestim­mun­gen des Bun­des­da­ten­schutz­ge­set­zes wer­den von uns dabei berücksichtigt.

11. Erfüllungsort, Sonstiges

Erfül­lungs­ort für Lie­fe­rung und Zah­lung ist unser Fir­men­sitz in Hamburg.

Gerichts­stand ist nach unse­rer Wahl unser Fir­men­sitz oder der Sitz des Bestellers.

Für den Ver­trag gilt aus­schließ­lich deut­sches Recht.

Bei Unwirk­sam­keit einer der vor­ste­hen­den Bestim­mung, hat dies kei­nen Ein­fluss auf die Wirk­sam­keit der übri­gen Bestimmungen.

Ver­kaufs­be­din­gun­gen (PDF)